Aktuelles
Allgemeinverfügung der Gemeinde Haibach Zum Schutz der Bevölkerung sowie zur Vermeidung von Wald- und Vegetationsbränden hat die Gemeinde Haibach eine Allgemeinverfügung erlassen. Vom 25. Juni 2026 bis einschließlich 12. Juli 2026 ist der Betrieb von offenen Feuerstätten im Freien außerhalb der geschlossenen Ortslage untersagt. Das Verbot umfasst insbesondere: Holz- und Kohlegrills Lagerfeuer sonstige offene Feuer auf privaten Grundstücken außerhalb der geschlossenen Ortslage offene Feuer an gemeindlichen Grillplätzen Die vollständige Allgemeinverfügung steht auf der Internetseite der Gemeinde Haibach zur Verfügung: 👉 https://www.haibach.de/fileadmin/Dateien/Webseite/Bilder/Sonstiges/2026-06-24_-_Verbot_von_offenem_Feuer_au%C3%9Ferhalb_des_Ortsgebietes__Kurzversion_.pdf